
Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V)
Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V)
Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regelungen für die Berechnung der Stromnetzentgelte. Diese sind in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatz-Verordnung (SNE-G-V) festgelegt, die als Umsetzungsmaßnahme des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) erlassen wurde. Mit der Systemnutzungsentgelte-Grundsatz-Verordnung (SNE-G-V) werden die Grundlagen für eine leistungsorientierte Gestaltung der Stromnetzentgelte geschaffen - mit dem Ziel, einer fairen Verteilung der Netzkosten.
Mehr Fairness bei den Netzentgelten
Wer das Stromnetz gezielt entlastet, kann profitieren. Wer es durch eine hohe gleichzeitige Leistungsentnahme stärker beansprucht, leistet einen höheren Beitrag.
Steigerungen können vermieden werden
Für die meisten Haushalte ohne leistungsstarke Verbraucher wie z.B. Elektroautos, Poolpumpen, Heizungen, Saunen, etc. sind nur geringe Auswirkungen zu erwarten. Haushalte mit leistungsstarken Verbrauchern können sich in vielen Fällen entscheiden: Entweder sie optimieren ihr Leistungsprofil und damit ihre Netzkosten - oder sie entscheiden sich für mehr Leistung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Netztarife.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die Einführung der neuen Netzentgelte erfolgt schrittweise und wird in Österreich bis 1. Juli 2028 abgeschlossen sein.
Weiterführende Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier:
Hintergrundinformationen zu den neuen Stromnetzentgelten – Oesterreichs Energie
Neue Regelungen im Überblick – E-Control
Zusammenfassung der Änderungen – E-Control